Ralph Homuth, LL.M. - Steuerberater

Online-Marketing-Rockstars und die Steuer

Vom Tellerwäscher zum Millionär; ein Traum der sich heute vielleicht sogar noch schneller verwirklichen lässt. Blogger, Influencer, Let´s Player und YouTuber sind die neuen Superstars. Viele träumen von einem Sprungbrett in die finanzielle Freiheit, schließlich gibt es ja nichts Schöneres, als das Hobby zum Beruf zu machen. Aber Achtung! Man sagt: „Zwei Dinge sind uns sicher: Der Tod und die Steuer“. Warum das Thema so wichtig ist, will ich kurz erläutern.

Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben; es lohnt sich aber ggf. freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, wenn man beispielsweise höhere berufliche Aufwendungen hatte. Arbeitnehmer erfüllen ihre steuerlichen Pflichten daher bereits über den Lohnsteuerabzug. Anders ist dies bei selbständigen und Unternehmen. Hier gibt es keinen Lohnsteuerabzug; sie müssen daher – stark vereinfacht ausgedrückt – ihren Gewinn versteuern.

Hier kommt den Steuervorauszahlungen eine besondere Bedeutung zu. Wer diese Chance verpennt, erleidet schnell Schiffbruch wie die Titanic. So geschehen in einem Fall. Ein, unter „Aufschieberritis“ leidender Steuerpflichtiger wurde unter Androhung von Zwangsgeldern in Höhe von 10.000 Euro aufgefordert, seine Steuererklärung für 2017 und 2018 bis Ende April 2019 einzureichen. Die Frist konnte knapp eingehalten werden, was für alle Beteiligte kein Vergnügen war. Die Steuerbescheide brachten im Juli dann die bittere Realität: Für 2017 und 2018 waren jeweils fast 10.000 Euro nachzuzahlen. Dazu vertrat das Finanzamt die absolut plausible (und realistische) Einschätzung, dass die Einkünfte auch im laufenden Jahr (2019) ähnlich sein würden und passte die Vorauszahlungen nach oben an. Insgesamt waren so innerhalb von vier Wochen nach Posteingang der Steuerbescheide fast 25.000 Euro zu zahlen und das bei einem Jahresgewinn von ca. 50.000 Euro.

Bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 57.000 Euro sind 42 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu zahlen. Die Steuervorauszahlungen sollten immer so bemessen sein, dass sie ¼ der voraussichtlichen Jahressteuer entsprechen.

Man kann also sagen; je besser hier eine Prognose getroffen werden kann und je besser die Vorauszahlungen angepasst sind, umso weniger tut´s später weh, wenn die Abrechnung in Form des Steuerbescheids kommt.

Also, nicht nur rechtlich, auch steuerrechtlich ist Gebiet rund um Blogger, Influencer & Co Neuland, in dem es so einiges zu beachten gibt. Gut beraten ist, wer sich frühzeitig auch um seine steuerlichen Aspekte kümmert. Sonst ist das Business schneller tot, als gedacht.

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