Was darf Werbung?

Wenn Du diese 8 Dinge tust, erntest Du garantiert Ärger (Teil 2)

Mittlerweile sind wir ja in einem Alter angekommen, in dem wir wissen, was sich gehört und was nicht. Zumindest offline. Aber wie sieht das mit den Verhaltensregeln online aus? Worauf müssen wir als Werbetreibende achten, sodass wir die Fettnäpfchen bestmöglich umgehen? Keine Sorge, du musst Dir nicht länger den Kopf über unangebrachtes Verhalten zerbrechen. Hier kommt der zweite Teil von der netten Etikette für Online-Kommunikation. Wir atmen jetzt alle gemeinsam durch und sagen laut: “Du sollst nicht…”

Auf Deine Mitbewerber spotten
Wenn Du Dir etwas merken solltest, dann spotte niemals über Deine Konkurrenten. Das wirft ein negatives Bild auf Dich, stellt Dein Produkt in Frage und macht Dich unsympathisch. Im schlimmsten Falle wirst Du deswegen abgemahnt.
Das heißt aber nicht, dass Vergleiche generell schlecht sind. Sie können Dir dabei helfen, Deinen Benefit zu unterstreichen. Du solltest allerdings darauf achten, dass Deine Marke kleiner als Dein Konkurrent ist und die Ironie erkennbar ist – ansonsten kann es sein, dass Du als arrogant und überheblich wahrgenommen wirst.

Beispiel: Dihatsu hat seinen Van mit folgendem Spruch versehen: “Picks up 5 Times more woman than a Lamborghini”. Das zeigt zum einen das große Transportvolumen des Vans und nimmt den populären Sportwagen auf’s Korn.

Spamen
Es heißt ja immer, wenn man verkaufen will, soll man die Menschen damit nerven. Aber wann wird Werbung zu Spam? Als Spam bezeichnet man unverlangte, massenhafte Werbung per E-Mail. Generell gilt, dass jeder potenzielle Kunde erstmal zustimmen muss, um Werbung erhalten zu dürfen. Auch am Telefon musst Du das vorher abklären, bevor Du wirbst. Ansonsten machst Du Dich strafbar und kannst abgemahnt werden. Wenn Du also als Unternehmen an Deine Kunden heran trittst, dann sicher Dich erstmal ab, dass Du Werbung versenden darfst.

Irgendwelche Bilder veröffentlichen
Egal, wie und wo du Werben möchtest – achte unbedingt auf die Bildrechte. Auch auf Instagram und Co. solltest Du Dir dessen bewusst sein, dass Du zu werblichen Zwecken nicht einfach Bilder reposten darfst. Falls Du doch unbedingt ein Bild für Deine Werbung nutzen möchtest, musst Du entweder bei dem Fotografen die Lizenz des Urheberrechts kaufen oder die fotografierten Personen vertraglich ihre Rechte abtreten lassen. Wenn mehr als 10 Personen auf dem Bild sind, entfällt letzteres.

Über heikle Themen sprechen
Lustig oder geschmacklos? Wann ist Schluss? Werbung ist nichts anderes als Kommunikation im öffentlichen Raum. Sexistische, rassistische, politische und religiöse Äußerungen sind deshalb nicht angebracht, um Deine Marke zu pushen. Im Gegenteil: Meistens schlägt ein aufgeladenes Statement ins Gegenteil um und verursacht heftige Shitstorms, die Dein Unternehmen nachhaltig schädigen.

Beispiel: H&M erntete einen heftigen Shitstorm mit einer Werbekampagne im Jahr 2018. Sie ließen einen dunkelhäutigen Jungen für einen Pullover werben, auf dem stand:”coolest monkey in the dschungel”. H&M musste öffentlich dazu Stellung beziehen und sich entschuldigen, da der Klamottenhersteller eine irreparable Schädigung seines Images erwartete.

Wenn Du Dir also nicht sicher bist, wo die Grenze zwischen “lustig” und “geschmacklos” verläuft, dann mach den “Hausfrauentest” (ja, heißt wirklich so) und frag Leute aus Deiner Umgebung, die nichts mit der Werbung zu tun haben.

Den ersten Part nicht gelesen, dann schau mal in den Artikel “Wenn Du diese 8 Dinge tust, erntest Du garantiert Ärger (Part 1)" rein.

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