Hipp ist für viele die Heimat von Ralph Homuth. Sylt, eine Trauminsel umgeben von der rauen Nordsee. Hier absolvierte der gebürtige Sylter seine Berufsausbildung in einem Steuerbüro, bevor ihn fünf Jahre später ein Jobangebot nach Hamburg lockte. Zum Film sollte es gehen. „Ich habe nie darüber nachgedacht zum Film zu gehen und musste lernen, dass es hinter den Kulissen auch jemanden gibt, der für die Zahlen verantwortlich ist“, so Ralph Homuth. Projektbefristet arbeitete er zunächst als Filmgeschäftsführer. Die Chance Deutschland und die Welt kennenzulernen war reizvoll, schließlich werden auch deutsche Filme zum Teil ganz oder teilweise im Ausland gedreht. Früh befasste er sich mit Drehplänen, Projektkalkulationen, Filmfinanzierung und Filmförderungen.
Schließlich übernahm Ralph Homuth dann die Produktionsleitung und damit dann die Verantwortung über Budget, Technik und Personal. Eigenverantwortlich leitete er die Herstellung von Fernsehserien- und Filmproduktionen. Er war insgesamt 15 Jahre im Finanzbereich der Filmbranche tätig, unter anderem für Studio Hamburg, Network Movie, die neue deutsche Filmgesellschaft, Filmpool und andere Filmhersteller.
„Ich konnte keinen dreimonatigen Job absagen, bloß weil jetzt zwei Wochen Herbstferien sind“. Ein Studium sollte für mehr Planbarkeit und Sicherheit sorgen. Berufsbegleitend studieren mit Familie, eine wirkliche Herausforderung. Nach dem Bachelorstudium in Betriebswirtschaft absolvierte er sein Masterstudium in Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht und schließlich das Steuerberaterexamen. Vielleicht kommt Beruf von Berufung: „Mir fielen immer mehr medienspezifische Steuerfälle vor die Füße, so dass ich mich entschlossen habe, die Seiten wieder zu wechseln.“
Im Jahr 2015 veröffentlichte Ralph Homuth seine Abschlussarbeit über die „Besteuerung ausländischer Künstler im Rahmen einer Filmproduktion im Inland“. Seit 2016 folgten zahlreiche Aufsätze insbesondere für den NWB-Verlag, für den er seit 2018 ebenfalls als Blogger für den Experten-Blog schreibt. Seine Spezialgebiete sind die Immobilien- und Medienbranche sowie das internationale Steuerrecht. Zu seinen Mandanten und Geschäftspartnern zählen Medienunternehmen, Filmproduzenten, Freelancer, Künstler sowie Blogger, Influencer, Let´s Player und YouTuber.
Auf das Thema gebracht hat ihn eine Kommilitonin: „Muss ich eigentlich ein Gewerbe anmelden?“ Mit dieser Frage kam der Stein ins Rollen. Blogger texten, fotografieren, erstellen Videos und noch vieles mehr. Homuth sah hier viele Parallelen zu seiner Filmwelt. Seine umfangreichen Gedanken goss er in Form und veröffentlichte als Pionier einen Fachartikel im Steuerrechtsverlag NWB. Für viele ist es ein Hobby, dass sich zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt. „Das Risiko liegt darin, das Thema Steuern vor sich her zu schieben“, so Ralph Homuth. „Kümmert man sich nicht frühzeitig darum, kann es sogar die Existenz bedrohen “.
Nicht nur rechtlich, sondern auch steuerrechtlich ist hier einiges zu beachten. Darf man zum Dank für einen Beitrag die Ware erhalten, so handelt es sich hier um einen klassischen „Barter Deal“. Die Ware ist in diesem Fall kein Geschenk, sondern das Entgelt für die erbrachte Werbeleistung. Der Wert ist daher als Einnahme in der Einkommensteuer und als Umsatz in der Umsatzsteuer zu erklären.
„Hier gibt es bei Agenturen, Kooperationspartnern und den Bloggern selbst häufig noch viel Unwissen; eine tickende Zeitbombe für alle Beteiligten.“ Das Thema berührt auch schnell internationales Steuerrecht, wenn man bedenkt, dass einige der Marktteilnehmer – wie z.B. YouTube – keinen Firmensitz in Deutschland haben und die Abrechnungs- und Gutschriftssysteme noch nicht optimal gestaltet sind. Gewissermaßen wird Ralph Homuth für uns nun selbst zum „Travelblogger“: Von Sylt nach Hamburg: Das Tor zur Welt. Vom Surfbrett zum Filmemache und nun schließlich zum Steuerberater und Pionier im Thema „Einkünfte X.0“ und steuerliche Aspekte rund um Blogger, Influencer & Co.